Gilt ab Oktober

Lebensmittel: Meldepflicht für Supermärkte nun fix

Politik
24.05.2023 21:01

Supermärkte müssen künftig beim Umweltministerium melden, wie viele Lebensmittel sie wegwerfen oder spenden. Das ist die Folge der am Mittwoch beschlossenen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) im Nationalrat. Die Meldepflicht für Händler gilt ab dem vierten Quartal ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern bzw. ab fünf Verkaufsstellen. Sie soll laut Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) „klarer Anreiz zu spenden“ sein und so Lebensmittelverschwendung minimieren.

Einmal pro Quartal sind große Lebensmittelhändler und Supermarktketten dann verpflichtet, dem Umweltministerium zu melden, wie viele Lebensmittel sie weggeworfen haben und wie viele gespendet wurden. „Es kann nicht sein, dass in Zeiten der Teuerung, in denen viele Menschen nicht mehr wissen, wie sie über die Runden kommen, Tausende Tonnen Lebensmittel einfach weggeworfen werden“, argumentierte Gewessler in einem Statement. Die Neuregelung im Abfallwirtschaftsgesetz schaffe Transparenz und sei eine klare Ansage gegen Lebensmittelverschwendung, denn Unternehmen werden angehalten, ihre noch genusstauglichen Lebensmittel zu spenden und Abfälle zu vermeiden.

Lebensmittel werden gespendet
Dank der Initiative „Lebensmittel sind kostbar“, einer freiwillige Vereinbarung zwischen Supermärkten und dem Ministerium, werden Lebensmittel bereits gegenwärtig an soziale Organisationen wie die Tafeln weitergegeben und somit rund 20.000 Tonnen Lebensmittel vor der Verwandlung in Abfall gerettet. Trotzdem gehen Schätzungen von 70.834 Tonnen an vermeidbaren Lebensmittelabfällen im Handel aus.

Der Initiativantrag zur AWG-Novelle betrifft geschätzt 900 Unternehmen in Österreich. Die vierteljährlichen Meldungen müssen erstmals für das vierte Kalenderquartal 2023, bis zum 10. Februar 2024 erfolgen. Sowohl die Masse an Lebensmitteln, die kostenlos zum menschlichen Verzehr weitergegeben wird, als auch jene, die als Abfall entsorgt wird, soll gemeldet und dann vierteljährlich in einem Bericht der Öffentlichkeit präsentiert werden. Mikrounternehmen und Lebensmittelproduzenten, die durch Direktabsatz Lebensmittel vertreiben, wie etwa Bauern, sind von der Regelung nicht erfasst.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele