Ich nutze für meine Recherchen LLM-Modelle (sprich: KI). Aber rechtlich blindes Copy & Paste? Davon lasse ich die Finger ⚖️ und könnte es für meine Reportagen vor Ort auch nicht gebrauchen. Anne-Kathrin Gerstlauer hat dafür eine Anwältin gefragt: Was darf ich mit KI – und was nicht? 🧾
Die drei Fragen treffen genau den Alltag:
Muss ich kennzeichnen, wenn ich einen Text mit KI geschrieben habe? Ab August 2026 gilt in der EU: Bei Texten zu öffentlichem Interesse kann Kennzeichnung Pflicht werden. Ausser du übernimmst die redaktionelle Verantwortung und prüfst sauber nach. ✅
Wer haftet, wenn die KI inhaltliche Fehler macht? Wenn du KI-Texte veröffentlichst, haftest am Ende du – selbst wenn du «KI-generiert» drüber oder drunter schreibst. ⚠️
Darf ich fremde Texte in KI-Tools hochladen? Das kann schnell zum Urheberrechts-Risiko werden – Stichwort „Text & Data Mining vorbehalten“. 🔒
Wenn du mit KI arbeitest, sind die Antworten auf diese drei Fragen Pflichtlektüre. 👇