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Ich nutze für meine Recherchen LLM-Modelle (sprich: KI). Aber rechtlich blindes Copy & Paste? Davon lasse ich die Finger ⚖️ und könnte es für meine Reportagen vor Ort auch nicht gebrauchen. Anne-Kathrin Gerstlauer hat dafür eine Anwältin gefragt: Was darf ich mit KI – und was nicht? 🧾

Die drei Fragen treffen genau den Alltag:

  1. Muss ich kennzeichnen, wenn ich einen Text mit KI geschrieben habe? Ab August 2026 gilt in der EU: Bei Texten zu öffentlichem Interesse kann Kennzeichnung Pflicht werden. Ausser du übernimmst die redaktionelle Verantwortung und prüfst sauber nach. ✅

  2. Wer haftet, wenn die KI inhaltliche Fehler macht? Wenn du KI-Texte veröffentlichst, haftest am Ende du – selbst wenn du «KI-generiert» drüber oder drunter schreibst. ⚠️

  3. Darf ich fremde Texte in KI-Tools hochladen? Das kann schnell zum Urheberrechts-Risiko werden – Stichwort „Text & Data Mining vorbehalten“. 🔒

Wenn du mit KI arbeitest, sind die Antworten auf diese drei Fragen Pflichtlektüre. 👇

ChatGPT liebt TextHacks (und ich kann das beweisen)
Feb 23
at
9:52 AM
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