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Swissmedic verhängt Busse gegen grosse Apothekenketten wegen irreführenden Werbeslogans zur Corona-mRNA-Impfung – Offizielle Bestätigung: Kein zuverlässiger Fremdschutz durch die Impfung

Bern, 3. April 2026 – Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic hat in einem wegweisenden Entscheid die Betreiberinnen der Apothekenketten Amavita, Sun Store und Coop Vitality mit Verwaltungsstrafen belegt. Der Grund: Der Werbeslogan „Schützen Sie sich und andere“, mit dem die Apotheken bis Herbst 2025 online für die mRNA-Corona-Impfung warben, verstösst gegen die strengen heilmittelrechtlichen Werbebestimmungen. Damit hat Swissmedic erstmals rechtskräftig bestätigt, dass die mRNA-Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 keinen zuverlässigen Schutz vor Ansteckung und Weiterübertragung (sogenannter „Fremdschutz“) bieten. Der Fall, der von der corona-massnahmenkritischen Organisation Mass-Voll! ans Licht gebracht wurde, sorgt für politischen und gesellschaftlichen Zündstoff – gerade weil der Slogan jahrelang zentraler Bestandteil der offiziellen Impfkampagnen war.

Der konkrete Vorfall

Die Apotheken von Galenica (Amavita und Sun Store) sowie die Coop-Vitality-Apotheken hatten auf ihren Internetseiten und in digitalen Informationsmaterialien Kunden mit dem Slogan „Schützen Sie sich und andere“ zur mRNA-Spritze gegen das Coronavirus eingeladen. Der Claim sollte motivieren, sich impfen zu lassen, und implizierte einen doppelten Nutzen: individuellen Schutz und Solidarität gegenüber Mitmenschen durch Verhinderung der Übertragung.

Kritische Fragen zur Rolle von Swissmedic: Verzögerte Bearbeitung trotz klarer Zuständigkeit und unterschiedliche Bewertungsmassstäbe

Faktisch wirft der Fall jedoch weitere grundsätzliche Fragen auf. Obwohl die Zuständigkeit von Swissmedic für die Überwachung heilmittelrechtlicher Werbebestimmungen im Heilmittelgesetz und in der AWV klar geregelt ist, wurde die Strafanzeige von Mass-Voll! zunächst nicht bearbeitet. Die Organisation kritisierte eine erhebliche Verzögerung, obwohl der irreführende Slogan jahrelang online stand und Millionen von Bürgerinnen und Bürgern erreichte. Erst nach öffentlichem Druck und der expliziten Anzeige kam es zum Verfahren – ein Vorgehen, das Kritiker als zögerlich und nicht proaktiv bezeichnen.

Noch deutlicher wird die Kritik an den Bewertungsmassstäben von Swissmedic, wenn man den Fall mit dem Vorgehen gegen den Schwyzer Arzt Dr. med. Manuel Albert vergleicht. Albert hatte während der Pandemie Ivermectin als Off-Label-Therapie gegen Covid-19 verschrieben. Off-Label-Use – also die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels ausserhalb der zugelassenen Indikation – ist Ärzten in der Schweiz grundsätzlich ausdrücklich erlaubt und gehört zur ärztlichen Therapiefreiheit (gestützt auf das Heilmittelgesetz und die Berufsethik). Dennoch ritt Swissmedic im Fall Albert „mit der schweren Kavallerie ein“: Die Behörde trat als Privatklägerin auf, der Arzt wurde wegen Imports und Weiterverkaufs von Ivermectin-Tabletten aus Indien (sowie weiterer Vorwürfe) strafrechtlich verfolgt, vom Bezirksgericht Höfe in erster Instanz schuldig gesprochen und vom Kantonsgericht Schwyz in zweiter Instanz bestätigt. Das Urteil lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 180 Franken sowie eine Busse von 3'600 Franken. Die Verteidigung hatte vergeblich argumentiert, dass die ärztliche Methoden- und Therapiefreiheit sowie die Notstandssituation der Pandemie einen solchen Einsatz rechtfertigten. Kritiker sehen hier eine eklatante Ungleichbehandlung: Während grosse Apothekenketten für eine irreführende Werbeaussage zur offiziellen Impfung lediglich geringfügige Bussen erhielten, wurde ein einzelner Arzt, der eine alternative, patentfreie und zugelassene Substanz Off-Label einsetzte, mit voller Härte verfolgt – obwohl genau diese Therapiefreiheit gesetzlich geschützt ist.

Apr 3
at
11:06 AM
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