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‼️👉 Also, die Schweiz. Das Land, in dem Kühe glücklich grasen, Uhren zuverlässig ticken – und Gerichte gelegentlich daran erinnern müssen, dass Rechtsstaat nicht optional ist. Ein Aargauer Arzt stellt tausende Maskendispensierungen aus, was man je nach politischer Temperatur als Zivilcourage oder Kapitalverbrechen lesen kann. Die Vorinstanz im Aargau entschied sich für Letzteres – und zauberte eine Art Schweizer Mini-Guantanamo für Aktenordner herbei: Hausdurchsuchung, Handy ausgelesen, Passwort bitte gleich mitliefern. Rechtsgrundlage? Ach, Details, Details.

Dann betritt Lausanne die Bühne.

Und dort sitzt ein Gericht, das den seltenen Luxus pflegt, sich noch an seine eigene Verfassung zu erinnern. Die Richter blättern durch die Akten, runzeln die Stirn, und sprechen das schweizerische Pendant zu „Ihr seid wohl nicht ganz dicht“ aus: Willkür. In Großbuchstaben. In der Schweiz. Da, wo man normalerweise eher „Das ist suboptimal“ flüstert.

Besonders hübsch: Die Polizei hätte den Arzt nicht zwingen dürfen, sein Handy zu entsperren. Ein Detail, das man in gewissen Pandemiejahren gern unter den Teppich kehrte – wo sich inzwischen erstaunlich viele Details stapeln.

Kurz gesagt:

Die Vorinstanz wollte unbedingt ein Exempel. Das Bundesgericht wollte lieber ein Urteil.

Und wer das alles nachlesen will – ja, es steht tatsächlich online. Natürlich nicht vorne auf den großen Portalen, weil solche Nachrichten die falschen Leute auf dumme Gedanken bringen könnten. Aber in der Aargauer Zeitung findet man’s schwarz auf weiß:

aargauerzeitung.ch/aarg…

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Apr 6
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11:48 PM
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